Corona Regeln
Einlass nur für:
- Vollständig geimpfte. Als geimpft gilt (nach §2 SchAusnahmV) bei wem seit der abschließenden Impfung mehr als 14 Tage vergangen sind. Dies muss per Impfpass sowie Lichtbildausweiß nachgewiesen werden. Für die Erlangung des vollständigen Impfschutzes sind zwei Impfstoffdosen (Vektor-basierter Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca, Janssen-Cilag International sowie mRNA-Impfstoff Spikevax von Moderna oder Comirnaty von BioNTech, inkl. heterologes Impfschema) notwendig.
ODER
- Genesene. Als genesen gilt (nach §2 SchAusnahmV) wer vor mindestens 28 Tagen und höchstens 90 Tage positiv auf das Coronavirus getestet wurde und das nachweisen kann.
ODER
Getestet. Tests können wie folgt nachgewiesen werden:
- offizieller Antigen-Schnelltest mit Datum und Zeitstempel der Testung (max. 24h Stunden Gültigkeit)
- PCR-Test mit Datum und Zeitstempel der Testung (max. 48h Stunden Gültigkeit).
- Selbsttest vor Ort unter unserer Aufsicht (dieser Test ist nur vor Ort gültig!)
Test, der im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgt ist
Ausnahmen von der 3G-Regelung, sofern sie asymptomatisch sind, gelten für:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Kinder, die noch nicht eingeschult sind
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule). Das gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien (sonst negativer Antigen-Test erforderlich).
Vor Ort
- Es besteht medizinische Maskenpflicht im gesamten Gebäude.
Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres müssen eine
Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Außer bei der
Sportausübung. - Ab dem sechsten Geburtstag besteht auch für Kinder Maskenpflicht.
- Da wir verstärkt lüften werden, nehmt Euch bitte ggf. was Warmes zum Anziehen mit.
Solange Zeitslots gelten, haltet Euch an die gebuchten Slots von 1,5h- Einbahnstraßenregelung => Bitte beachtet die Markierungen am Boden und nehmt Rücksicht am Ein,-Ausgang
- Haltet den geforderten Mindestabstand von 1,5 Metern ein
- Bitte bezahlt möglichst mit Karte
- Aktualisiert bei unseren Mitarbeitern bitte Eure Daten (Telefonnummer und E-Mail).
- Bitte denkt an Eure einstein Karte für den Check In und Check Out
- Der Check Out funktioniert über die fastlane. Hierzu einfach die Karte nochmal scannen. Bitte checkt Euch selbstständig aus.
Das Bistro Indoor bleibt vorerst geschlossen. Wir bieten Speisen und Getränke To Go an.Unsere Umkleiden und Duschen sind vorerst geschlossen. Die Toiletten unten sind geöffnet. Die Spinde benutzbar.
Allgemeine Hygienemaßnahmen
- An allen Ein,- und Ausgängen, sowie an der Theke stehen Desinfektionsspender für Euch bereit => bitte desinfiziert Euch regelmäßig die Hände
- Regelmäßig Hände Waschen
- Die Toiletten sind geöffnet. Bitte immer nur eine Person den Raum betreten.
- Die Umkleiden (5 Personen) und Duschen (1 Person) sind benutzbar
- Benutzt bitte vorzugsweise Liquid Chalk
- Bis auf weiteres dürft Ihr leider nicht Eure Trinkflaschen an den Wasserhähnen auffüllen
- Haltet bitte die Nies,- und Hustenetikette ein => in die Armbeuge niesen und husten
Kommt NUR in die Halle, wenn Ihr Euch gesund fühlt und KEINE Erkältungssymptome habt.
Ausschluss vom Trainings- und Wettkampfbetrieb und Verwehrung des Zutritts zur Sportstätte inklusive Zuschauerbereich für
• Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
• Personen mit Kontakt zu COVID19Fällen in den letzten 14 Tagen, zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen.
• Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,
• Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust, aufweisen
• Personen, die entgegen § 3 Absatz 2 oder § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Halbsatz 2 Buchstabe c, Nummer 8 oder 9 IfSG weder eine medizinische Maske noch einen Atemschutz tragen
• Personen, die entgegen § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 9, § 17 Absatz 1 Nummer 7, § 21 Absatz 8, § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Halbsatz 3 Buchstabe b IfSG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 SchAusnahmV, § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 IfSG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 SchAusnahmV oder § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 IfSG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 SchAusnahmV weder einen Test-, einen Impf- noch einen Genesenennachweis im Sinne des § 5 vorlegen
• Das Mindestabstandsgebot von 1,5 m ist im Innen- und Außenbereich einschließlich Sanitäranlagen, sowie beim Betreten und Verlassen der Sportstätten zu beachten. Dies gilt nicht für Personen, die nach den geltenden Regelungen im Verhältnis zueinander von den Kontaktbeschränkungen befreit sind.
• Für das Personal gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Rahmen der jeweils geltenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
• Es stehen Euch generell ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereit. Auch im Outdoorbereich werden Desinfektionsmittelspender temporär aufgestellt. Im Eingangsbereich werden Desinfektionsmittelspender platziert.
Wir danken Euch für Euer Verständnis und Eure Mitarbeit.
Diese Maßnahmen sind bis auf weiteres Bestandteil der Benutzerordnung, die Ihr beim Betreten der Boulderhalle anerkenn48